Legalservituten

Legalservituten

Legālservituten, Grunddienstbarkeiten, die nicht auf Vertrag oder Ersitzung, sondern auf Rechtsvorschrift beruhen; hauptsächlich die das sog. Nachbarrecht ausmachenden Servituten (Duldung des Regenwasserabflusses etc.)


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Legālservituten — (gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, die sich ein Grundeigentümer im nachbarlichen Interesse gefallen lassen muß. Hierher gehört die Duldung des Regenwasserabflusses, des Holens herübergefallener Früchte, von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, früher Servitut genannt, das unveräußerliche und unvererbliche Nutzungsrecht an fremden Vermögensbestandteilen. Je nachdem die D. einer bestimmten Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zusteht, spricht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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